| Privathaftpflichtversicherung - Die Versicherung für jedermann |
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Eine Privathaftpflichtversicherung braucht jeder. Es sei den man ist (als unverheiratetes Kind) über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert. In der Regel sind nämlich Kinder bis zum Ende ihrer Ausbildung über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Jeder der in Deutschland lebt braucht eigentlich diese Art der Haftpflichtversicherung. Dem deutschen Recht nach sind nämlich Privatpersonen für verursachte Schäden unbegrenzt haftbar zu machen. Das heißt es gibt keinerlei finanzielle Obergrenze. Der betreffende Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetz Buches (BGB) sagt dazu: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben,(...), das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Das bedeutet das die Haftung von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist. Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und seine Familie vor Schadenersatzforderungen Dritter im Rahmen der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Der Schutz der Versicherung erstreckt sich dabei in vielen Fällen, sogar auf Forderungen gegenüber Hausangestellten die im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigt sind. Informationen zur Privathaftpflicht Der Deckungssumme kommt bei der Privathaftpflichtversicherung eine besondere Bedeutung zu. Hierbei ist es sehr wichtig die Versicherungssumme dem Bedarf des Einzelnen anzupassen. Im Ernstfall deckt die Versicherung nur Forderungen in Höhe der vereinbarten Summe ab. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt nur Ansprüche ab, die im privaten Bereich entstanden sind.
Der private Bereich ist dabei ganz klar eingegrenzt. Sie dürfen weder berufliche noch vereinsmäßige Tätigkeiten verrichten. Unter beruflich versteht man dabei jede Tätigkeit mit der nachhaltig Gewinn erzielt werden soll. Natürlich gibt es auch bei der Privathaftpflichtversicherung Einschränkungen. Für Tierhalter gilt: Hunde, Pferde, Rinder, Zug- und Reittiere sind ausgenommen. Hier muss man im Bedarfsfall eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Im Sportbereich sind Unfälle die aus dem Jagdsport resultieren nicht abgedeckt. Gleiches gilt für einige Wettkampfsportarten. Auch hier sollte man vor Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sich genau informieren und prüfen welche Risiken genau abgedeckt werden. Ein wichtiger Bereich fehlt in der Privathaftpflichtversicherung. Beim Gebrauch von Kraftfahrzeugen genießt der Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz. Das ist auch nicht nötig. Jeder Autoinsasse ist bereits durch die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Diese ist für die Anmeldung eines Kraftfahrzeuges zwingend vorgeschrieben. Umfangreiche Informationen und kostenloser Onlinevergleich zur Privathaftpflicht In der Privathaftpflichtversicherung gibt es häufig unterschiedlich hohe Deckungssummen für Personenschäden oder Schäden an Sachgegenständen. Einige Versicherungen haften auch mit einer Pauschalsumme für Personen- und Sachschäden. Alle genauen Angaben zu den für Sie maßgebliche Versicherungsbedingungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) ihrer Versicherung. Diese werden dem Versicherungsschein beigelegt und legen genau die versicherten Risiken und damit letztendlich auch den Umfang Ihrer Privathaftpflichtversicherung fest.
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