| Haftpflichtversicherung |
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| Montag, 29. Oktober 2007 | |
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Die Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung dient dem Schutz des Versicherungsnehmers vor Schadensersatzforderungen Dritter. Wie bei anderen Versicherungsarten gibt es auch hier finanzielle Obergrenzen für die Höhe und den Umfang der Schadensersatzleistungen. Diese werden im Versicherungsvertrag vorher festgelegt oder sind für bestimmte Tarife von vornherein einheitlich festgeschrieben. Grundsätzlich haftet die Haftpflichtversicherung nicht für vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden die durch Kinder unter sieben Jahren verursacht wurden und bei Schadensfällen verursacht durch Familienmitglieder. Einzelheiten zu den Ausschlüssen können Sie vor Vertragsabschluss erfragen oder sie den Versicherungsunterlagen entnehmen. Umfangreiche Informationen und kostenloser Onlinevergleich zur Privathaftpflicht Die Vertragslaufzeit einer Haftpflichtversicherung ist in der Regel frei verhandelbar. Kommt es zu keiner fristgerechten Kündigung durch eine der beiden Vertragspartner, verlängert sich der Vertrag meistens automatisch um ein weiteres Jahr. Das Recht zu einer außerordentlichen und zum Teil fristlosen Kündigung besitzen Sie, wenn die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhöht oder ein Schadensfall abgelehnt wird. Nehmen Sie sich die Zeit einer persönlichen Beratung um Ihren individuellen Versicherungsbedarf festzustellen und vergleichen Sie gründlich die angebotenen Versicherungsangebote.
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 6. Oktober 2008 ) |
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