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Die Unfallversicherung PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 11. November 2007

Die Unfallversicherung

Berufsgenossenschaften und die gesetzlichen Unfallkassen zahlen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Beinahe alle Menschen in Deutschland sind dort in irgendeiner Weise versichert. Das gilt für Heimarbeiter und Haushaltshilfen, genauso wie für Auszubildende, Schüler und Studierende.
Die gesetzliche Unfallversicherung existiert bereits seit 1884. Sie wird anders als die Kranken-, die Renten- und die Arbeitslosenversicherung überwiegend von privaten und öffentlichen Arbeitgebern finanziert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht eine einzelne Gesellschaft, sie umschließt vielmehr 26 branchenorientierten Berufsgenossenschaften und 32 Unfallkassen. Selbständige sind beispielsweise in der Berufsgenossenschaft Einzelhandel (BGE) versichert, insgesamt sind etwa 70 Millionen Bundesbürger (einschließlich Hortkinder, Schüler und Studierende) durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen abgesichert.
Bei Unfällen in der Freizeit und andere Krankheiten als berufliche ist die gesetzliche Unfallversicherung jedoch nicht zuständig, das betrifft insbesondere Hausfrauen oder Hausmänner.

In Deutschland passieren über 20.000 Unfälle täglich, jeder fünfte Unfall ereignet sich dabei zu Hause. Sind Sie in so einem Fall nicht ein Heimarbeiter, dann ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Sie zuständig. Auch Unfälle in der Freizeit, also die meisten Sportunfälle, sind nicht versichert.

Um einen umfassenden und in der Regel weltweit gültigen Unfallschutz zu genießen, bietet sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung an.
 
Die private Unfallversicherung sichert Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Im individuellen Leistungsfall zahlen Ihnen die privaten Unfallversicherungen in der Regel eine sofortige Unfallrente oder eine vereinbarte einmalige Kapitalauszahlung.

Wichtig ist es die Leistungen und Versicherungsbedingungen der einzelnen Tarife miteinander zu vergleichen. Die Definition des Leistungsfall ist hier von besonderer Bedeutung, sie bestimmt was die Versicherung als Unfallereignis betrachtet.

Einen besonderen Augenmerk sollten Sie auch auf die verschiedenen Zusatzleistungen der privaten Unfallversicherungen richten. Hier ist es von Belang zu wissen was es für Übergangsleistungen gibt, wenn der Versicherungsnehmer infolge eines Unfalles, für eine begrenzte Zeit arbeitsunfähig ist. Zusätzliche Leistungen wie ein Krankenhaustagegeld und ein daran anschließendes Genesungsgeld sind zum Teil inbegriffen oder können vereinbart werden.

Ein Hinterbliebenenschutz bieten die privaten Unfallversicherungen auch. Dabei wird die vereinbarte einmalige Kapitalauszahlung, im Falle eines direkten Unfalltodes oder eines Todesfall bedingt durch die Folgen eines versicherten Unfalls, an die Hinterbliebenen ausbezahlt.

Durch die vielen verschiedenen Varianten und Kombinationen lohnt es sich insbesondere für die private Unfallversicherung die Leistungen der Versicherungsanbieter miteinander zu vergleichen und sich wenn nötig persönlich beraten zu lassen.

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 13. November 2007 )