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Die Pflegeversicherung PDF Drucken E-Mail
Montag, 3. Dezember 2007

Die Pflegeversicherung

Um die Kosten einer eventuellen Pflegebedürftigkeit von Menschen abzudecken gibt es in Deutschland die Pflegeversicherung. Zwei Millionen pflegebedürftige Menschen erhalten aktuell finanzielle Leistungen von der Pflegeversicherung. Dazu gehören Menschen die sich in stationären Einrichtungen befinden, ebenso wie Personen die ambulante Pflegeleistungen erhalten. Als pflegebedürftig gilt eine Person bereits wenn sie zwei Tätigkeiten der täglichen Grundbedürfnisse nicht mehr selbstständig ausführen kann.

Der Umfang der Leistungen richtet sich dabei nach der Pflegestufe in die der medizinische Dienst die Pflegebedürftigen einstuft. Nach dieser Einstufung richtet sich auch die Höhe des Pflegegeldes die beantragt werden kann. Den Grad der Pflegebedürftigkeit wird von der Pflegeversicherungen in drei Stufen unterteilt.

In die Stufe 1 werden pflegebedürftige Personen eingestuft die lediglich einmal am Tag auf Hilfe angewiesen sind, beispielsweise bei der Einnahme von Medikamenten.

In die Stufe 2 kommen pflegebedürftige Personen die bis zu drei Mal täglich auf Hilfe angewiesen sind, beispielweise bei der Nahrungsaufnahme und/oder der Körperpflege.

In die Stufe 3 kommen pflegebedürftige Personen die rund um die Uhr auf die Hilfe eines Pflegers angewiesen sind.

Zusätzlich zum Grad der Pflegebedürftigkeit spielen noch andere Kriterien bei der Höhe des zu erhaltenden Pflegegeldes eine Rolle. Personen die von einer nahestehenden Person gepflegt werden, erhalten beispielsweise weniger Geld, als Personen die einen professionellen Pflegedienst ins Haus kommen lassen.

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie und auch Ihre Familienangehörige automatisch durch die Pflegeversicherung abgesichert. Ihr Beitrag beträgt dabei 1,7 Prozent Ihres monatlichen Einkommens, solange Ihr Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Die Hälfte der Beitragskosten übernimmt wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeitgeber.

Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind Sie nicht automatisch pflegeversichert, die private Pflegeversicherung wird aber in der Regel gemeinsam mit der privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung unterscheiden sich nicht. Einen wesentlichen Unterschied gibt es aber bei den Beitragszahlungen. Einen einheitlichen Prozentsatz wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es bei der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Beiträge werden vielmehr nach dem Alter und dem Risiko einer eventuellen Pflegebedürftigkeit bestimmt.

Letzte Aktualisierung ( Montag, 3. Dezember 2007 )