Die Berufsunfähigkeit PDF Drucken E-Mail

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Keiner soll in Deutschland verhungern müssen. Kann sich jemand aus eigener Kraft nicht mehr ernähren, so erhält er Anspruch auf staatliche Unterstützung wie Grundsicherungsleistungen oder Arbeitslosengeld II. Wenn Sie als gesetzlich Rentenversicherter dauerhaft krank werden, so dass eine berufliche Tätigkeit für sie nicht mehr möglich ist, dann können Sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Um diese zu erhalten muss der Anspruchssteller, anders als bei der Grundsicherung und dem Arbeitslosengeld II, nicht vorher sein eigenes Vermögen aufbrauchen, bevor er diese Leistung erhält.

Den Anspruch auf diese Absicherung erwerben Rentenversicherte mit ihrer Beitragszahlung in die Rentenkasse. Jährlich erhalten fast 170 000 Frauen und Männer erstmals eine Erwerbsminderungsrente ausbezahlt. Das Durchschnittsalter beim Eintritt sank kontinuierlich in den letzten Jahren auf knapp 49,5 Jahre. Das bedeutet das die Antragsteller immer jünger werden.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt auch Personen die nicht gesetzlich Renten versichert sind, beispielsweise Selbständigen, die Möglichkeit zu Absicherung. Sind Sie dann aus psychischen oder physischen Gründen nicht mehr dazu in der Lage Ihren eigenen Beruf auszuüben, dann tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung in Kraft.

Aber auch Personen die Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben sollten sich genau mit den Folgen einer Berufsunfähigkeit befassen. Eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur für Personen die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Das heißt: Unter 40-Jährige können das Risiko der Berufsunfähigkeit (BU) nur noch privat absichern.

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Im Falle einer Invalidität gibt es für Jüngere nur noch die Erwerbsminderungsrente zur Verfügung. Wichtig hier: Eine Erwerbsminderungsrente wird danach berechnet, wie viel Stunden am Tage die berufsunfähige Person noch maximal arbeiten kann. Wenn ein ehemaliger Kranführer beispielsweise noch sechs Stunden täglich als Portier arbeiten kann, dann erhält er keine Erwerbsminderungsrente vom Staat.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt jedem Arbeitnehmer, der seine zuletzt ausgeführte berufliche Tätigkeit nicht mehr vollständig ausüben kann, eine Berufsunfähigkeitsrente. Voraussetzung ist das die Berufsunfähigkeit ärztlich nachgewiesen wird und mindestens sechs Monate andauert.

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Das Alter des Versicherungsnehmer, der ausgeübte Beruf, gesundheitlicher Algemeinzustand. Jüngere Versicherungsnehmer sichern Ihre Arbeitskraft teurer ab als ältere, das liegt an geringeren Perioden bis zum Eintritt ins Rentenalter. Berufe werden von den Versicherungen in Risikogruppen eingeteilt, höheres Risiko bedeutet auch immer höhere Beiträge.

Durch die vielfältigen Variationsmöglichkeiten der Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich auf jeden Fall ein umfassender Vergleich der Versicherungsanbieter um für sich selbst einen optimalen Versicherungsschutz zu erlangen.